Teilnahmebedingungen für Einlieferer

Mit der Abgabe von Artikeln zum Verkauf gelten die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart.

1

Geltung der Teilnahmebedingungen

Mit der Abgabe von Artikeln zum Verkauf erklärt sich der Einlieferer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

2

Annahme der Artikel

Die Skiabteilung entscheidet bei der Annahme, ob ein Artikel für den Verkauf geeignet ist. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht.

Insbesondere beschädigte, verschmutzte, unvollständige, technisch veraltete oder aus Sicherheitsgründen ungeeignete Artikel können zurückgewiesen werden.

3

Zustand der Artikel

Wintersportbekleidung wird nur gewaschen und ohne erkennbare Schäden angenommen.

Ski und Skischuhe sollten dem Standard der letzten Jahre entsprechen, maximal etwa 8 bis 10 Jahre alt und in einem gepflegten und sicher verwendbaren Zustand sein. Bei Ski betrifft dies insbesondere Kanten und Belag.

4

Angaben zu den Artikeln

Der Einlieferer ist für die Richtigkeit seiner Kontaktdaten sowie der Angaben zu den eingestellten Artikeln verantwortlich.

Zusammengehörige, aber getrennt zu erfassende Teile müssen jeweils als eigener Artikel angelegt werden. Dies betrifft beispielsweise zweiteilige Skianzüge sowie Langlauf-Sets aus Ski, Stöcken und Schuhen.

5

Mindestpreis und Preisänderungen

Der Mindestverkaufspreis eines Artikels beträgt 3,00 €.

Änderungen am Verkaufspreis können bei der Annahme in Abstimmung mit dem Veranstaltungsteam vorgenommen werden. Nach Beginn des Verkaufs sind Preisänderungen grundsätzlich nicht mehr möglich.

6

Provision

Bei erfolgreichem Verkauf behält die Skiabteilung die für die Veranstaltung festgelegte Provision vom erzielten Verkaufspreis ein.

Der einbehaltene Betrag kommt der Jugendarbeit der Skiabteilung zugute. Der aktuell geltende Provisionssatz wird im Portal ausgewiesen.

7

Kostenbeitrag

Bei der Abgabe der Artikel wird je Einlieferer ein Kostenbeitrag von 2,00 € erhoben. Dieser dient insbesondere der Deckung organisatorischer und technischer Aufwendungen.

Der Betrag ist bei der Annahme in bar zu entrichten. Nach Möglichkeit ist passendes Kleingeld mitzubringen.

8

Preisschilder

Die im Portal erzeugten Preisschilder müssen dem jeweiligen Artikel eindeutig zugeordnet und gut sichtbar sowie ausreichend stabil befestigt werden.

Barcode und Artikelnummer müssen vollständig lesbar bleiben.

9

Abrechnung

Die Zuordnung und Abrechnung erfolgen anhand der persönlichen Kundennummer.

Bei der Abholung erhält der Einlieferer eine Übersicht über die verkauften und nicht verkauften Artikel sowie den auszuzahlenden Betrag.

Der einbehaltene Provisionsbetrag kann zur Vereinfachung der Barauszahlung nach der für die Veranstaltung vorgesehenen Regelung auf volle Euro abgerundet werden.

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Abholung und Auszahlung

Nicht verkaufte Artikel und Verkaufserlöse müssen innerhalb des für die Veranstaltung bekannt gegebenen Abhol- und Auszahlungszeitraums abgeholt werden.

Kann der Termin nicht eingehalten werden, ist dies möglichst vorab mit dem Veranstalter abzustimmen. Bei einer unvorhersehbaren Verhinderung ist der Veranstalter schnellstmöglich zu informieren.

11

Nicht abgeholte Artikel und Erlöse

Nicht fristgerecht abgeholte Artikel und Verkaufserlöse, für die keine vorherige Vereinbarung mit dem Veranstalter getroffen wurde, fallen entsprechend den Teilnahmebedingungen zugunsten der Jugendarbeit beziehungsweise eines sozialen Zwecks an.

12

Sorgfalt und Haftung

Die übernommenen Artikel werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet die Skiabteilung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für sonstige Fälle, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

13

Portal und Zugangsdaten

Zugangsdaten zum Einlieferer-Portal sind vertraulich zu behandeln. Ein erkennbarer Missbrauch des Zugangs ist unverzüglich mitzuteilen.

Maßgeblich für Annahme, Verkauf, Abholung und Abrechnung sind die im Veranstaltungssystem gespeicherten Vorgänge.

Datenschutzerklärung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Impressum

Anbieterinformationen

Name:
SV Söcking Ski Abteilung
Rechtsform:
e.V.
Anschrift:
Alersbergstr. 1, 82319 Starnberg/Söcking
Vertreten durch:
Angela Böhme
Telefon:
08151-744193
E-Mail:
svsoecking@t-online.de
Registergericht:
Amtsgericht München
Vereinsregister Nummer:
70369