Rechtliches

Hier findest du die Teilnahmebedingungen, Datenschutzerklärung und das Impressum.

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Teilnahmebedingungen für Einlieferer

Mit der Abgabe von Artikeln zum Verkauf gelten die nachfolgenden Bedingungen als vereinbart.

1

Annahme der Artikel

Die Skiabteilung entscheidet bei der Annahme, ob ein Artikel für den Verkauf geeignet ist. Ein Anspruch auf Annahme besteht nicht. Insbesondere beschädigte, verschmutzte, technisch veraltete oder aus Sicherheitsgründen ungeeignete Artikel können zurückgewiesen werden.

2

Zustand und Angaben

Der Einlieferer ist für die Richtigkeit seiner Kontaktdaten sowie der Angaben zu Artikel, Beschaffenheit und Verkaufspreis verantwortlich. Wintersportbekleidung muss gewaschen, sauber und frei von Schäden sein. Ski und Skischuhe müssen sich in einem gepflegten und sicher verwendbaren Zustand befinden.

3

Mindestpreis

Der Mindestverkaufspreis eines Artikels beträgt 3,00 Euro. Änderungen am Verkaufspreis können bei der Annahme in Abstimmung mit dem Veranstaltungsteam vorgenommen werden.

4

Provision

Bei erfolgreichem Verkauf behält die Skiabteilung 20 Prozent des erzielten Verkaufspreises ein. Der einbehaltene Betrag kommt der Jugendarbeit zugute.

5

Kostenbeitrag

Bei der Abgabe der Artikel wird je Einlieferer ein Kostenbeitrag von 2,00 Euro erhoben. Dieser dient insbesondere der Deckung organisatorischer und technischer Aufwendungen.

6

Abrechnung

Die Zuordnung und Abrechnung erfolgen anhand der persönlichen Kundennummer. Der Einlieferer erhält bei der Abholung eine Übersicht über verkaufte und nicht verkaufte Artikel sowie den auszuzahlenden Betrag. Der einbehaltene Provisionsbetrag kann zur Vereinfachung der Barauszahlung auf volle Euro aufgerundet werden.

7

Abholung und Auszahlung

Nicht verkaufte Artikel und Verkaufserlöse müssen innerhalb des für die Veranstaltung bekannt gegebenen Abhol- und Auszahlungszeitraums abgeholt werden. Kann der Termin nicht eingehalten werden, ist dies vorab mit dem Veranstalter abzustimmen. Bei einer unvorhersehbaren Verhinderung ist der Veranstalter schnellstmöglich zu informieren.

8

Nicht abgeholte Artikel und Erlöse

Nicht fristgerecht abgeholte Artikel und Verkaufserlöse, für die keine vorherige Vereinbarung getroffen wurde, fallen zugunsten der Jugendarbeit beziehungsweise eines sozialen Zwecks an.

9

Sorgfalt und Haftung

Die übernommenen Artikel werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gleiches gilt für sonstige Fälle, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

10

Portal und Zugangsdaten

Zugangsdaten zum Einlieferer-Portal sind vertraulich zu behandeln. Ein erkennbarer Missbrauch des Zugangs ist unverzüglich mitzuteilen. Maßgeblich für Annahme, Verkauf, Abholung und Abrechnung sind die im Veranstaltungssystem gespeicherten Vorgänge.

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